Schonen Sie Ihren Geldbeutel und kommen Sie rechtzeitig zu uns ...

Es ist nicht ganz einfach, die genauen Gebühren am Anfang eines familienrechtlichen Verfahrens zu bestimmen, gleichwohl werden Ihnen sicherlich folgende Richtwerte weiterhelfen:

Für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens kommt Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) dann in Betracht, wenn Sie entweder über wenig Einkommen verfügen oder über ein normales Einkommen, dies jedoch geschmälert wird durch hohe monatliche Kreditraten oder ähnliches. Einzelheiten besprechen wir mit Ihne n in einer Erstberatung.

Ungefähren Kosten eines Scheidungsverfahrens:

Wir geben Ihnen hier drei Beispiele, an denen Sie erkennen können, wie teuer in etwa Ihr Scheidungsverfahren sein kann. Wir könnten hier, wie es viele Kollegen machen, nun versuchen, Ihnen die genauen Berechnungen anhand der Gegenstandswerte und Paragraphen zu erläutern. Davon sehen wir aber ab, weil es für Sie schlichtweg keinen Sinn macht und nur verwirrend ist. Sie interessiert der Endpreis eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens und den stellen wir Ihnen im Folgenden dar:

  1. Mann und Frau verdienen zusammen zweitausend Euro im Monat netto, der Rentenausgleich wird durchgeführt. Beide haben nur in die gesetzliche Rente eingezahlt und haben keine weiteren zusätzlichen Rentenversorgungen. Ein Scheidungsverfahren kostet 1.380,40 Euro Rechtsanwaltsgebühren inkl. Mehrwertsteuer, sowie für jeden der Partner 203 Euro Gerichtskosten, mithin belaufen sich die Gesamtkosten des Scheidungsverfahrens auf 1.786,40 Euro. Dies kann ein Ehepartner alleine bezahlen, man kann sich die Kosten aber auch teilen.
     
  2. Mann und Frau verdienen zusammen dreitausend Euro netto, der Versorgungsausgleich wird durchgeführt. Beide haben nur in die gesetzliche Rente eingezahlt und haben keine weiteren zusätzlichen Rentenversorgungen. Rechtsanwaltsgebühren inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer belaufen sich auf 1.820,70 Euro, sowie für jeden Partner 267 Euro Gerichtskosten, mithin ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 2.354,70 Euro. Auch diese Kosten können natürlich geteilt werden.
     
  3. Ein teures Beispiel: Mann und Frau verdienen zusammen netto 7.000 Euro. Der Rentenausgleich wird durchgeführt. Beide haben in die gesetzliche Rente eingezahlt. Der Ehemann hat zusätzlich eine Betriebsrente bei seinem Arbeitgeber, die Ehefrau hat eine zusätzliche Riester-Rentenversicherung. Die Kosten des Rechtsanwalts für das gesamte Verfahren inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer belaufen sich auf 2.591,23 Euro, sowie für jeden der Partner 406 Euro Gerichtskosten, mithin ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 3.403,23 Euro.

An diesen Beispielen sehen Sie, dass ein gerichtliches Scheidungsverfahren natürlich Geld kostet, um gigantische Kosten, wie mitunter von Arbeitskollegen zu hören ist, handelt es sich hierbei aber jedoch nicht. Wenn Sie sich allerdings noch über Unterhalt, Zugewinn, die Garderobe, den Hund, das Auto, etc. streiten, wird das Scheidungsverfahren selbstverständlich teurer. Wie viel teurer wird dann tatsächlich so kompliziert, dass wir dies hier allgemein nicht darstellen können. Hier müssen Sie sich schlichtweg im Zuge einer Erstberatung informieren.

Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) >>> Antrag und Hinweise zur Beantragung

Online-Erstberatung per Zoom, MS Teams, Google Meet

Vereinbaren Sie mit uns gerne einen Termin zur Online-Beratung, besonders gut passt dies immer in unseren primären Sprechzeiten (siehe unten), gerne sind aber auch Ausnahmen nöglich. Als Voraussetzung benötigen Sie hierfür einen Computer/Laptop oder ein Tablet/iPad mit Internet-Browser, Kamera, Mikrofon und eine stabile Internet-Anbindung. Rufen Sie uns am besten direkt an für eine Terminabsprache. Wir senden Ihnen per E-Mail eine Bestätigung mit allen weiteren Informationen zu und einen Link zum Starten des Online-Meetings!
 

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Primäre Sprechzeiten für Online-Beratung:

  • Mittwoch zwischen 14:00 und 16:00
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  • (Sonstige Termine nach Absprache)