Gerichte in Hamburg - Amtsgerichte, Familiengericht, Vormundschaftsgericht und Betreuungsgericht

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat acht Amtsgerichte:

1. Amtsgericht Hamburg – Altona
Das AG Hamburg-Altona ist zuständig für die den Amtsgerichten zugewiesenen Aufgaben im Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Altona.
Im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg-Altona befindet sich das - organisatorisch dem Amtsgericht Hamburg (Mitte) zugeordnete – Zentrale Mahngericht für Hamburg.

Kontakt:
Max-Brauer-Allee 91
22765 Hamburg 
Telefon: 040 / 428 28 - 0 
Telefax: 040 / 428 11 - 17 28

2. Amtsgericht Hamburg – Barmbek
Das Amtsgericht Hamburg - Barmbek ist eines der acht Amtsgerichte in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Das Gericht wurde am 1. April 2002 als Stadtteilgericht für den Hamburger Norden errichtet.

Kontakt:
Spohrstraße 6 
22083 Hamburg 
Telefon: 040 / 428 63-0
Fax: 040 / 428 63-6618

3. Amtsgericht Hamburg – Bergedorf
Das Stadtteilgericht Hamburg-Bergedorf hat für den Bezirk Bergedorf die Aufgaben zu erfüllen, die die Gesetze den Amtsgerichten zuweisen. Für Mahnsachen, Insolvenzverfahren sowie Vereins- und Handelsregistersachen ist jedoch ausschließlich das Amtsgericht Hamburg-Mitte zuständig. 
Kontakt: 
Ernst-Mantius-Straße 8
21029 Hamburg
Telefon: 040 / 42891-0

4. Amtsgericht Hamburg – Blankenese
Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese ist das kleinste der acht Amtsgerichte der Freien und Hansestadt Hamburg.

Kontakt: 
Dormienstraße 7
22587 Hamburg 
Telefon: 040 / 428 28 - 0

5. Amtsgericht Hamburg – Harburg
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg ist örtlich zuständig für seinen Amtsgerichtsbezirk, der die Ortsteile südlich der Elbe zuzüglich des Ortsteiles Rothenburgsort erfasst.

Kontakt:
Buxtehuder Straße 9 
21073 Hamburg 
Telefon: 040 / 428280 
Telefax: 040 / 42871-3668

6. Amtsgericht Hamburg (Mitte)
Das Amtsgericht Hamburg ist eines der acht Amtsgerichte in der Freien und Hansestadt Hamburg. Seine örtliche Zuständigkeit ist auf einen Teil Hamburgs beschränkt, weshalb es umgangssprachlich auch Amtsgericht Hamburg-Mitte genannt wird.
Sachlich umfasst die Zuständigkeit alle den Amtsgerichten zugewiesenen Rechtsmaterien. Das Amtsgericht Hamburg (Mitte) bearbeitet darüber hinaus als einziges Amtsgericht in Hamburg auch das gerichtliche Mahnverfahren, das Insolvenzverfahren und Landwirtschaftssachen sowie Entscheidungen nach dem Transsexuellengesetz sowie das Handels-, Vereins- und Schiffsregister (Registergericht). 
Hinsichtlich der Gerichtsverwaltung ist die Stellung dieses Amtsgerichts dadurch hervorgehoben, dass der Präsident des Amtsgerichts Hamburg auch in den Präsidien der übrigen sieben Amtsgerichte vertreten ist.

Kontakt: 
Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude)
20355 Hamburg.
Telefon : 040 / 42843 - 0
Telefax: 040 / 42843 – 4319

7. Amtsgericht Hamburg St. Georg
Das Amtsgericht Hamburg - St. Georg ist eines der acht Amtsgerichte in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Es hat seinen Sitz im Haus der Gerichte.

Kontakt:
Lübeckertordamm 4, Haus der Gerichte
20099 Hamburg 
Telefon: 040 / 428 28 - 0  
Telefax: 040 / 42843 - 7219

8. Amtsgericht Hamburg – Wandsbek
Das Amtsgericht Hamburg – Wandsbek gehört zu den acht Amtsgerichten der Freien und Hansestadt Hamburg.
Das Familiengericht und das Vormundschaftsgericht wurden aus Platzgründen in andere Gebäude ausgelagert und befinden sich in einem anderen Gebäude als das Amtsgericht Wandsbek selbst.

Kontakt:
Amtsgericht Hamburg – Wandsbek
Schädlerstraße 28
22041 Hamburg
Tel: 040-42881-0

Familiengericht
Schloßstrasse 12
22041 Hamburg
Telefon: 040 / 42881 - 2593 
Telefax: 040 / 42881-2601

Vormundschafts-/Betreuungsgericht
Schloßstrasse 8e
22041 Hamburg
Telefon: 040 / 42881 - 2166 
Telefax: 040 / 42881-2311


Sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Hamburg
Das Amtsgericht wird insbesondere in Zivil- und des Strafrechtsverfahren tätig.

Das Amtsgericht ist in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000 Euro.  Unabhängig vom Streitwert ist es unter anderem in Mietsachen hinsichtlich Wohnraum und Kindschafts-, Unterhalts- und Familiensachen zuständig. Das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht, in Verfahren der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, in Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht und als Vormundschaftsgericht tätig, ebenfalls ist es zuständig für Wohnungseigentumssachen.

In Strafsachen ist dann der Strafrichter beim Amtsgericht zuständig, wenn eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren zu erwarten ist; das Schöffengericht beim Amtsgericht ist zuständig bei Verbrechen und Vergehen, wenn eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahre zu erwarten ist.

Sachlich umfasst die Zuständigkeit der acht Amtsgerichte in Hamburg  alle den Amtsgerichten zugewiesenen Rechtsmaterien (siehe oben), mit Ausnahme des gerichtlichen Mahnverfahren, Insolvenzverfahren und Landwirtschaftssachen sowie Entscheidungen nach dem Transsexuellengesetz, Handels-, Vereins- und Schiffsregister. Diese Bereiche werden vom Amtsgericht Hamburg bearbeitet.

 

Örtliche Zuständigkeit der jeweiligen Amtsgerichte in Hamburg
Die Zuständigkeiten Hamburger Gerichte sind nicht mit den Grenzen der Bezirksverwaltungen identisch. Um das für Sie zuständige Amtsgericht zu finden, bietet die Internetseite der Freien und Hansestadt Hamburg einen Suchdienst für das für Sie zuständige Gericht an.

 

Übergeordnete Gerichte
Im Instanzenzug den Amtsgerichten übergeordnet sind das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg sowie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

 

Andere Gerichte in der Freien und Hansestadt Hamburg
Nicht unerwähnt bleiben sollen die übrigen Gerichte in der Freien und Hansestadt Hamburg. Für Zivil- und Strafsachen sind auch das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg zuständig. Für den Bereich des Sozialrechts sind das Sozialgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg zuständig. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht Hamburg sowie vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg verhandelt. Für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten sind sowohl das Verwaltungsgericht Hamburg als auch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht zuständig. Das Hamburgische Verfassungsgericht ist das Landesverfassungsgericht der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Finanzgerichtsbarkeit nimmt in Hamburg das Finanzgericht wahr. In Hamburg befindet sich ebenfalls der Internationale Seegerichtshof.

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