Kindesunterhalt bei besonders guten Einkommensverhältnissen
Der BGH hatte in einer 2020 veröffentlichten Entscheidung (BGH in FamRZ 2020, 21) für den Kindesunterhalt entschieden, dass bei höherem Einkommen, also bei einem bereinigten Netto-Einkommen monatlich ab 5.501 €, nicht mehr der konkrete Bedarf eines Kindes für die Bestimmung des Unterhalts maßgebend ist, sondern die Düsseldorfer Tabelle entsprechend "fortgeschrieben" werden müsse. Wie diese "Fortschreibung" konkret aussehen soll, wurde vom BGH offengelassen.
Nun hat der vorsitzende Richter am BGH in NZFam 2021, 661 mitgeteilt, wie er sich denn eine "Fortschreibung" konkret vorstellen könnte. *

* Stand: September 202, Angaben ohne Gewähr