Scheidung: der verfrühte Scheidungsantrag – ein nur scheinbarer Fehler
Von einem verfrühten Scheidungsantrag spricht man dann, wenn ein Scheidungsantrag bereits vor Ablauf des Trennungsjahres anhängig gemacht wird. Vor allem auf Seiten der Antragsgegnerseite kann sich ein solcher Antrag häufig nachteilig auswirken.
Dem Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages kommt gerade beim Versorgungs- und beim Zugewinnausgleich eine bedeutsame Wirkung zu.
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird hierdurch der Zeitpunkt des Endvermögens bestimmt. Beim Versorgungsausgleich endet mit dem Ende des Monats, der dem Eintritt der Rechtshängigkeit vorausgeht, die Ehezeit. Der BGH hat beim Zugewinn entschieden, dass auch im Fall eines verfrühten Scheidungsantrags, die Auskunft zu einem anderen Stichtag als dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrags nur in besonderen Ausnahmefällen verlangt werden kann (vgl. BGH in NJW 2018, 610). Beim Versorgungsausgleich hält der BGH nun auch eine Verschiebung des Ehezeitendes wegen eines verfrühten Scheidungsantrags für nicht angezeigt (vgl. BGH in NJW-RR 2017, 1347).
Hieraus folgt, dass man es als Antragsteller in der Hand hat einen rechtlich wichtigen Zeitpunkt mit u.U. enormen finanziellen Auswirkungen nach eigenem Gutdünken vorverlagern zu können. Regelmäßig wird man bei einem verfrühten Scheidungsantrag die Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten (nur) der Scheidung zu tragen haben, gleichsam können andere finanzielle Vorteile diese Kosten mehr als aufwiegen.
* Stand: August 2021, Angaben ohne Gewähr
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